Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können, haben wir hier die wichtigsten Informationen für Ihren Besuch bei uns zusammengefasst. Ein reibungsloser Ablauf hilft uns, die gemeinsame Zeit optimal für Ihre Therapie zu nutzen.
Eine Terminabsage muss spätestens 24 Stunden vor der Behandlung erfolgen.
Später oder nicht abgesagte Termine müssen wir Ihnen privat in Rechnung stellen, der Grund der Absage ist hierbei irrelevant
Bitte erscheinen Sie pünktlich zum Termin und denken daran, am Ersttermin Ihre Versichertenkarte mitzubringen!
Bringen Sie bitte Ihr eigenes Handtuch als Unterlage für die Behandlung mit. Dieses können Sie für den Zeitraum der Behandlungsserie bei uns in der Praxis verwahren. Für Verlust und Diebstahl übernehmen wir keine Haftung.
Aus Hygienegründen bitten wir Sie, Straßenschuhe im Eingangsbereich auszuziehen. Wir stellen Puschen zur Verfügung oder Sie bringen rutschfeste Socken, Sportschuhe oder ähnliches zum Behandlungstermin mit.
Die fällige Zuzahlung aufgrund einer Heilmittelverordnung ist eine Zuzahlung und ist im Sozialgesetzbuch V geregelt (§32 Abs. 2 i.V.m. §61 Satz 3 SGB V).
Gesetzlich ist festgelegt, dass Sie für Heilmittelverordnungen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages, sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro (pro Verordnung) leisten müssen.
Dieser Betrag verbleibt nicht bei uns, sondern wird an die Krankenkasse abgeführt.
Die Zuzahlung ist bei Antritt der Behandlung fällig.
Leider können wir keine Barzahlung entgegen nehmen!
